Allgemeine Geschäftsbedingungen der Team Kadow GmbH für den Bereich der Marke Herrensache

§ 1 Geltung
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge mit der Team Kadow GmbH (im Folgenden: Auftragnehmer) und ihren Kunden (im folgenden: Auftraggeber)im Bereich der Marke Herrensache.

§ 2 Vertragsabschluss
Der Auftraggeber gibt beim Auftragnehmer Kleidungsstücke in Auftrag, die nach den Körpermaßen und den Wünschen des Auftraggebers individuell auf der Grundlage der aktuellen Schlüpfmodelle und verfügbaren Stoffmuster angefertigt werden.

§ 3 Maßnehmen
Um die vom Auftraggeber gewünschte Passform zu gewährleisten, ist es dessen Aufgabe, beim Maßnehmen den Maßnehmer über Besonderheiten beim Tragen und Zweck des Kleidungsstückes zu informieren und eventuell veränderte Modewünsche abzusprechen.

§ 4 Anzahlung
Da Maßkonfektion nach den Maßen der Auftraggeber gefertigt wird, berechnet der Auftraggeber, sofern keine abweichenden Absprachen getroffen werden, eine branchenübliche Anzahlung von 50% des Kaufpreises.

§ 5 Auftragsänderung nach Auftragserteilung
Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden, wenn bereits mit der Fertigung des betreffenden Kleidungsstückes begonnen wurde, bzw. die Auftragsfreigabe für das Werk erfolgte.

§ 6 Lieferfrist
Die Lieferzeit beträgt in der Regel 4 Wochen ab Vertragsabschluss und Erhalt der Anzahlung. Fälle höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, z.B. Streik, berechtigen ihn, die Lieferung für die Dauer der Verhinderung hinaus zu schieben.

§ 7 Abholung und Anprobe
1. Die Abholung der Ware erfolgt bei der auftragsannehmenden Filiale. Die Frist für die Abholung der Kleidungsstücke beträgt 6 Wochen ab Liefertermin.
2. Bei der Abholung erfolgt eine Anprobe, bei welcher letzte Details korrigiert werden.
3. Bei Größen- und Gewichtsveränderungen zwischen Auftragsannahme und Abholung wird keine Passformgarantie übernommen. Eventuell hierdurch anfallende Änderungskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 8 Zahlung
1. Die Restzahlung ist bei Abholung fällig.
2. Bei Teilabholung eines Auftrags kann der Auftrag anteilig in Rechnung gestellt werden. Geleistete Anzahlungen werden berücksichtigt.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt diese im Eigentum des Auftragsnehmers.

§ 9 Aufbewahrung bezahlter Ware
Vollständig bezahlte Kleidungsstücke, die zur Abholung oder Korrektur in der Filiale vorliegen, sendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Ablauf einer Frist von 6 Wochen ab dem vereinbarten Abholtermin ohne
weitere Ankündigung unfrei zu. Im Falle der Retournierung wird eine Lagerkostenpauschale von EUR 20,– pro Monat berechnet.

§ 10 Versand der Ware
1. Auf besonderen Wunsch des Auftraggebers kann die Zusendung der Kleidungsstücke gegen Zahlung der Versandkosten vereinbart werden, wobei der Bestellort Erfüllungsort bleibt.
2. Die Zusendung erfolgt in der Woche nach dem vereinbarten Liefertermin. Der Auftragnehmer schuldet nur die rechtzeitige ordnungsgemäß0 Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.
3. Sollten nach Zusendung der bestellten Kleidungsstücke eine oder mehrere Korrekturen notwendig sein, werden diese nur vorgenommen vor, wenn der Auftraggeber das Teil persönlich am Bestellort vorführt.

§ 11 Korrekturen/Gewährleistung
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
2. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware dem Auftragnehmer mitzuteilen. Ansonsten sind Gewährleistungsansprüche hierfür ausgeschlossen.
3. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe oder Passform können nicht beanstandet werden.
4. Lässt der Kunde notwendige Korrekturen nicht vom Auftragnehmer durchführen, kann für die Qualität der Korrekturen keine Gewähr übernommen werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten ist nicht gegeben.
5. Verzichtet der Auftraggeber bei der Auftragsvergabe auf erneutes Maßnehmen, kann keine Passformgarantie gewährt werden. Dies gilt auch für schriftliche Bestellungen. Wichtig ist, dass beim Kunden seit der letzten Messung keine Gewichts- und/oder Wuchsveränderungen vorliegen und er bei der Auftragsvergabe Form und Zweck des Kleidungsstückes angibt und eventuell veränderte Modewünsche abspricht.

§ 12 Qualität
1. Oberstoff ist ein lebendiger Werkstoff und kann sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegung gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind.
2. Die Anprobe der Kleidungsstücke am Abholtag ist branchenüblich und erforderlich. Hemden und Blusen sollten grundsätzlich vor dem ersten Tragen gewaschen werden.

§ 13 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist unsere auftragsannehmende Filiale.

§ 14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorangegangenen Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Vertragsbedingungen nicht berührt. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.